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Infos zum Kindergeld/Kinderzuschlag

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31.10.2020 Die Arbeitskammer des Saarlands hat eine neue Broschüre zum Kindergeld. Lesenswert und kostenlos zum Download!

Kindergeld wird in der Regel als Steuervergütung nach dem Einkommensteuergesetz
(EStG)erbracht. Da 2019 das Kindergeld, der Kinderfreibetrag sowie der Kinderzuschlag angehoben wurden, hat die Arbeitskammer die vorliegende Broschüre umfassend überarbeitet. Die Höhe des Kindergeldes ist vom Elterneinkommen unabhängig und beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 204 EUR sowie für das dritte Kind 210 EUR. Für jedes weitere Kind gibt es 235 EUR monatlich....

Mehr Infos in der Broschüre im Downloadlink

Letzte Änderung: 05.01.2022


Adresse:

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Telefon: +49 (6221) 9824-0 | Telefax: +49 (6221) 9824-30 | | Web: www.heidelberg.igm.de

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