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weitblick Heidelberg

Informationen für Kolleginnen und Kollegen in der Transfergesellschaft weitblick Heidelberg



Aus der Transfergesellschaft ins ALG 1

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18.05.2022 Irgendwann ist die TG-Zeit zuende. Hier die wichtigsten Punkte für alle, die danach noch keine Beschäftigung haben ....

Hinweise:

  • Dies ist der Rechtsstand von 2022. Wegen Corona-Pandemie gibt es einige Änderungen wegen der Präsenzpflicht beim Arbeitslos melden/ALG beantragen.

Bitte informiere dich über die Webseite der Arbeitsagentur
www.arbeitsagentur.de
oder bei der
Tefonauskunft der Arbeitsagentur 0800-4555500.

  • Wir sind juristische Laien und hier gibt es keine Rechtsskunft und keine Garantie für juristische Richtigkeit. Bitte immer bei der Arbeitsagentur oder bei deinem TG-Berater*in Rücksprache halten. Manche Dinge ändern sich, ohne dass wir das mitbekommen.

Noch keine neue Arbeit und die TG-Zeit ist zuende?

Keine Panik! +++

Du hast Anspruch auf die Unterstützung durch die Arbeitsagentur und auf das Arbeitslosengeld. Und deine Gewerkschaft steht dir auch weiter zur Seite.

Unsere Erfahrung ist, dass die meisten Menschen bis zum Ende der ALG-Zeit wieder eine Arbeit gefunden haben. Wichtig ist, sich nicht zuhause einzuschließen, sondern unter Menschen zu gehen. Nutze die Messetipps und Infotermine dieser Webseite. Beteilige dich an der regionalen Arbeitslosen-Initiative. Deine Gewerkschaft weiß, wo es Angebote gibt.

Wenn du eine sinnvolle Beschäftigung in der Arbeitslosenzeit suchst, kannst du dich um ein Ehrenamt bemühen. Schau mal in den Freiwilligenbörsen deiner Stadt oder frag dich in den Vereinen und Verbänden um, oft haben Pflegevereine, Tafeln, Lebenshilfe, Rotes Kreuz oder Sportvereine da Bedarf und sind froh um helfende Hände und Köpfe. Geld verdient man im Ehrenamt zwar nicht bzw. nur eine Aufwandsentschädigung oder Übungsleiterpauschale, aber der Tag hat Struktur, du erhältst dein Selbstwertgefühl und deine Beschäftigungsfähigkeit.

  • Arbeitsagentur: Gegen Ende der Transferzeitmuss man bei der Arbeitsagentur das ALG 1 beantragen. Bitte frage deine/n TG-Berater/in oder deine/n BeraterIin bei der Arbeitsagentur.

Hinweis: Wer am Ende der TG-Zeit kurz vor dem 58. Lebensjahr steht, kann das ALG1 auch erst mit Wirkung zum 58. Geburtstag beantragen. Nach heutiger Rechtslage hat man dann bis zu 24 Monaten Bezugsdauer. Alles Weitere zur Arbeitsagentur findet Ihr im Infolink unten "Bedienungsanleitung für die Arbeitsagentur".

  • TG-Abrechnung/Feststellungsbescheid prüfen:

Speziell wer Kinder hat, die 17 Jahre oder älter sind und für die noch Kindergeld bezogen wird. Bitte prüfe, dass im Elstam-Eintrag diese Kinder noch da sind. Wer das versäumt, erhält u.U. nur 60 % statt 67 % ALG.
Hintergrund: Mit Einführung der "elektronischen Lohnsteuerkarte" Elstam ist offenbar voreingestellt, dass Kinder, die im laufenden Jahr 18 werden oder älter, aus dem Datensatz herausgenommen werden.
Wer sein Kind vermisst (auf dem Elstam), wendet sich an die Arbeitsagentur-Kindergeldstelle und lässt sich den Kindergeldbezug bescheinigen. Diese Bescheinigung dann an das Finanzamt weiterleiten (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und Anlage Kind ausfüllen), dann wird das Kind wieder im Elstam eingetragen. Dann kann die TG/die Arbeitsagentur die Auszahlungshöhe korrigieren.

  • Steuerklasse: Wer Transferleistungen oder ALG bezieht und die Steuerklasse wählen kann, sollte mal seine Steuerklasse anschauen. Frage einen steuerkundigen Menschen dazu.
  • Mehr ALG 1: Eventuell gibt es mehr ALG aufgrund der Günstigerprüfung. Die musst Du aber beantragen. Detais siehe Infolink "Hintergrund zur Überprüfung auf mehr ALG 1".
  • Ansprechpartner: Sind zunächst mal dein/e TG-Berater/in, der Rechtsdienst deiner Gewerkschaft, dein/e Vermittler/in bei der Arbeitsagentur.
  • Häusliche Pflege: Wer einen anderen Menschen in häuslicher Pflege pflegt, erhält dafür von der Pflegekasse und von der Arbeitsagentur Unterstützung. Ab Pflegegrad 2 gibt es einen Anspruch auf Pflegegeld und Rentenbeiträge. Frage die Pflegekasse (= Krankenkasse des Pflegebedürftigen) und deine/n Vermittler/in bei der Arbeitsagentur.
  • Kirchensteuer-Teilrückerstattung: Wenn Du deinen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hast, kannst du eine Teilerstattung der Kirchensteuer von der Abfindung beantragen.
  • Transfertreff der IG Metall: Der Transfertreff steht dir auch weiterhin offen. Nutze die Möglichkeiten zum Austausch mit anderen Kolleginnen und Kollegen.

Letzte Änderung: 18.05.2022


Adresse:

IG Metall Heidelberg | Friedrich-Ebert-Anlage 24 | D-69117 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 9824-0 | Telefax: +49 (6221) 9824-30 | | Web: www.heidelberg.igm.de

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