Springe direkt zu: Seiteninhalt, Hauptmenü, Bereichsnavigation

weitblick Heidelberg

Informationen für Kolleginnen und Kollegen in der Transfergesellschaft weitblick Heidelberg



Transfertreff am 31. Juli

Vorschaubild

01.08.2015 § 150 (3) SGB III entwickelt sich zum Hit. Es gab eine ganze Reihe von Rückmeldungen, dass mehr ALG bewilligt wurde. Hier noch einmal der Antrag für alle, die ihn noch nicht gestellt haben.

Themen

  • Für Alle: Es geht noch was nach §150 (3) SGB III

Wer den Antrag auf Günstigerprüfung noch nicht gestellt hat, sollte es noch tun. Schlimmstenfalls gibt es nicht mehr ALG, bestenfalls aber eine gute Nachzahlung, auch für Kolleginnen und Kollegen, die 2012 oder 2013 in TGs waren. Das macht richtig viel Geld aus!
Antragsformular kann unter dem Link ganz unten heruntergeladen werden. Dann nur noch Kundennummer und Adresse eintragen und ab zur Arbeitsagentur.

  • Für alle: §151 (4) SGB III

Wer nach der ALG-Zeit eine Beschäftigung (mindestens Midijob) macht und daraus ALG-Ansprüche erwirbt, kann an die Höhe des "alten" ALG anknüpfen, wenn er dieses innerhalb der letzten 24 Monate bezog. Allerdings auf den Zeitgrad bezogen. Wer vorher Vollzeit arbeitete und jetzt nur 20 Stunden die Woche, bekommt auch nur zeitanteilig das frühere Arbeitslosengeld. Macht aber trotzdem viel Geld aus. Vollzeitbasis ist in der Regel 40 Std./Woche x 4,35 Wochen/Monat x 8,50 Euro, das wären 1479 Euro Bruttomonatsverdienst. Davon würde man bei STKL 3 etwa 691 Euro im Monat ALG beziehen. Wer irgendwann in den letzten beiden Jahren z.B. ein ALG von 1000 Euro hatte, erhält dieses. Wer z. B. nur einen 50%-Midijob hatte, erhielte dann die Hälfte, also 500 Euro.

  • Für Alle: Leistungsdispositionsrecht

Es ist eventuell möglich, das Zeitfenster für den Leistungsbezug über 4 Jahre hinaus auszudehenen. Will heißen, der laufende Leistungsbezug darf über die 4-Jahres-Grenze hinausgehen. Wichtig für alle, die den Leistungsbezug verschieben wollen: Das sollte man nur tun, wenn man gesund ist, da ansonsten der Bezugspunkt für das Krankengeld fehlt.

  • Für Alle: Kirchensteuer-Rückerstattung

Wenn man von der Abfindung Kirchensteuer bezahlt hat (im Lohnsteuerjahresausgleich), kann man eine Teilerstattung beantragen. Details siehe im Infolink
http://www.weitblick-heidelberg.igm.de/faqs/eintrag.html?id=70907

  • Für Alle: Urlaub in der TG und danach

In der TG: Urlaubsschein ausfüllen und abgeben. Wer eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hat, wo drin steht, dass er die Arbeitsagentur über Urlaub informieren soll, sendet eine E-Mail. Urlaubsanspruch ist 20 minus 2 Tage (Weihnachten und Sylvester sind jeweils ein Tag Urlaub). In der TG gibt es für den Urlaub etwas mehr Geld, da der abgebende Arbeitgeber diese Zeit i.d.R. mit 100 % bezahlt.
In der ALG-Zeit: Urlaubsanspruch ist 3 Wochen. Bitte eine bis zwei Wochen vorher beim AA-Berater melden. Wer länger abwesend sein möchte, bespricht das bitte mit seinem Vermittler. In den meisten Fällen ist es kein Problem, unbezahlt bis zu 3 Wochen länger abwesend zu sein. Wer noch länger abwesend sein will, muss sich abmelden, selbst krankenversichern und nach Abwesenheitsende neu arbeitslos melden.
Bitte nicht unabgemeldet für länger Zeit wegfahren.

  • Für alle ehemaligen Heideldruck-Beschäftigte

Bitte dran denken, die Betriebsrente zu beantragen, wenn Ihr euren Rentenbescheid habt. Egal ob Altersrente oder unbefristete/befristete EU-Rente. Den kompletten Rentenbescheid nach Wiesloch an die Personalabteilung senden oder vorbeikommen. Ihr müsst nicht zuwarten bis zum 65. Lebensjahr, das ist ein Irrtum.

  • Für HDM-Beschäftigte in den TGs 2010/2011

In dieser Woche sind vereinzelt vom Finanzamt Nachforderungen gestellt worden wegen rückwirkender Nichtanerkennung der Fünftelregelung. Wer einen solchen Bescheid erhält (bis jetzt sind 3 Fälle bekannt), meldet sich bitte bei peter.oehmig@heidelberg.com
Wir sind am Prüfen, ob sich gegen die Nachforderungen was unternehmen lässt, zumindest bei den Verzugszinsen sollten Betroffene Widerspruch einlegen.

  • Für HDM-Beschäftigte in den TGs 2015

Ab und zu tauchen Eingliederungsvereinbarungen auf, wo drin steht, dass die Krankmeldung bei der Arbeitsagentur abgegeben bzw. der Urlaub bei der AA eingereicht werden soll. Solange Ihr in der Transfergesellschaft seid, ist diese aber dafür zuständig. Wer eine solche Eingliederungsvereinbarung hat, bespricht bitte mit seinem Weitblick-Berater das Vorgehen.

  • Fahrt nach Ludwigsburg

Termin wird voraussichtlich am 04. oder 11. September sein. Sobald der Termin feststeht, werden wir im Rundbrief dazu einladen. Wir planen dort eine Besichtigung des Blühenden Barock und ein Zusammentreffen mit den TG-Kollegen von HDM. Kosten für Bahnfahrt und Führung etwa 20 Euro pro Person.

Letzte Änderung: 01.08.2015


Adresse:

IG Metall Heidelberg | Friedrich-Ebert-Anlage 24 | D-69117 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 9824-0 | Telefax: +49 (6221) 9824-30 | | Web: www.heidelberg.igm.de

Service-Links: