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weitblick Heidelberg

Informationen für Kolleginnen und Kollegen in der Transfergesellschaft weitblick Heidelberg



IGM Transfertreff am 10. Juli

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11.07.2015 Krankheit während Arbeitslosigkeit, Zeit zwischen TG und Rente waren Schwerpunktthemen. Daneben beschäftigte uns noch § 150 SGB III und einige kleinere Themen...

Arbeitslos - was tun bei Krankheit?

  1. Wer krankgeschrieben ist, meldet das am besten noch am gleichen Tag über die AA-Hotline 0800 - 4 55 55 00.
  2. Die Krankmeldung entweder in die Post oder direkt bei der Agentur abgeben (lassen).
  3. Sobald man weiß, wann man wieder gesund geschrieben wird, bei der Arbeitsagentur melden, dass man ab diesem Zeitpunkt wieder vermittlungsfähig ist. Die Arbeitsagentur geht nicht automatisch davon aus, dass Ihr nach Ende einer Krankmeldung wieder gesund seid. Wer die Gesundmeldung versäumt, hat Lücken beim Geldbezug. Bei Problemen (Krankenkasse und AA spielen Pingpong mit euch) bitte unverzüglich mit Bernd Knauber 06221-982414 Kontakt aufnehmen!)
  4. Solange man krankgemeldet ist, muss man sich nicht bewerben oder zu einem Vorstellungsgespräch gehen. Wer aber einen festen Termin hat, meldet sich bitte telefonisch ab, damit der Termin-Partner nicht unnötig wartet.
  5. Krankheitszeit bis 6 Wochen: Die Arbeitsagentur zahlt das ALG weiter. Nicht vergessen, sich wieder gesund zu melden!
  6. Krankheitszeit über 6 Wochen: Die ALG-Zahlung wird unterbrochen, die Krankenkasse zahlt Krankengeld. Die ALG-Bezugsdauer verlängert sich um die Zeit des Krankengeld-Bezugs. Sobald Ihr wieder gesund seit, müsst Ihr den ALG-Bezug neu beantragen. Bitte drauf achten, dass Ihr das rechtzeitig macht.
  7. Wer "Urlaub" (3 Wochen Abwesenheit im Jahr sind euch erlaubt) eingeplant hatte und zwischenzeitlich erkrankt, darf den Urlaub nach der Gesundung wieder anmelden.
  8. Wer eine Reha-Maßnahme oder eine größere Operation vor sich hat, macht sie besser in der ALG-Zeit als in einer Phase ohne ALG-Bezug. Ohne ALG-Bezug gibt es kein Krankengeld.

Erfahrungsaustausch Arbeitsagentur

Im Moment gibt es nichts Besonderes. Wenn Ihr Fragen habt, besprecht sie mit eurem Betreuungsmenschen bei der Agentur, Peter Oehmig und Bernd Knauber könnt Ihr ebenfalls dazu ansprechen.

Da geht noch was! Mehr ALG mit SGB III §150

TG-Beschäftigte 2012-2014: Wer den Antrag auf die Günstigerprüfung noch nicht gestellt hat, sollte das tun. Weniger ALG könnt Ihr nicht kriegen, wenn der Antrag aber positiv beschieden wird, macht es etwa 10 % mehr ALG aus. Wird auch rückwirkend nachbezahlt, deshalb unbedingt den Antrag ausfüllen und in eurer Arbeitsagentur abgeben. Formular findet Ihr in den Infolinks unten zum Download.

Brückenzeit zwischen ALG und Rente - Was ist zu beachten?

  • Ihr habt ein "Leistungsdispositionsrecht": Nach Entstehen des ALG-Anspruchs habt Ihr ein Zeitfenster von 4 Jahren, innerhalb deren Ihr den Anspruch "schieben" könnt. Das ermöglicht, eine kürzere (bis 12 Monate Dauer) schlechter bezahlte Tätigkeit aufzunehmen und trotzdem wieder an den alten ALG-Anspruch anzuknüpfen.
  • Ihr müsst euch selbst krankenversichern. Geht deswegen rechtzeitig (etwa 4 Wochen vor Ende ALG-Bezug) zu eurer Krankenkasse und lasst euch beraten).
  • Es ist sinnvoll, sich weiter arbeitslos ohne ALG-Bezug zu melden. Ihr bewahrt euch euren Schutz durch die Rentenversicherung, falls Ihr Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation benötigt.
  • Sonstige Themen dazu behandeln wir im Transfertreff.

Abfindung und Stkl. 6 - die Hintergründe

Wichtig für alle, die von der TG direkt zu einem neuen Arbeitgeber gehen. Seit Einführung von ELSTAM im Jahr 2013 erhält der neue Arbeitgeber die Steuerklasse 1/2/3/4/5. Heidelberg kann deshalb in diesem Fall die Abfindung nur mit der Steuerklasse 6 auszahlen. Ist beim heutigen Zinsniveau nicht schlimm, da Ihr die überzahlte Lohnsteuer mit dem nächstjährigen Lohnsteuerausgleich wieder zurück bekommt. Führt aber dazu, dass Ihr im Moment nur etwa 60 % der Bruttoabfindung tatsächlich netto aufs Konto kriegt.

Quartalsbericht: Vermittlungsstände aus den HDM-TGs 2015

Positiv: Nach einem Viertel der Zeit haben ein Viertel der TG-Beschäftigten bereits wieder einen neuen Arbeitsplatz. In Ludwigsburg sind nach Halbzeit etwa 60 % der Kolleginnen und Kollegen wieder vermittelt. Für alle, die noch nichts haben: Keine Panik! Im Sommerquartal läuft vermutlich etwas weniger, aber innerhalb des Transferjahres werden die meisten wieder eine Beschäftigung gefunden haben. Und auch danach geht die Welt nicht unter und unsere Unterstützungsangebote laufen weiter.

Sprinterprämien und Drumrum

Nur wichtig für Heideldruck-TG 2015-Beschäftigte: Es gab Fragen zur Sprinterprämie, die kam in den Vereinbarungen und Sozialplänen in 2 unterschiedlichen Versionen vor:

  • Sprinterprämie für Ausscheiden bei Heideldruck vor Ablauf der Kündigungsfrist (galt nur für Beschäftigte, die nicht in die TG gingen). Wer einen Aufhebungsvertrag ohne TG unterschrieben hatte und vor Ende der Kündigungsfrist die Firma verließ, bekam die Hälfte des Lohns bis zur Kündigungsfrist als Sprinterprämie.
  • Sprinterprämie fur TG-Beschäftigte: Für jeden Monat, den Ihr vor Ende der Laufzeit aus der TG geht, bekommt Ihr 500 Euro. Bitte nur aus der TG rausgehen, wenn Ihr einen neuen Arbeitsplatz habt und sicher seid, dass dies der "richtige" Arbeitsplatz für euch ist. Ansonsten unbedingt Ruhendvereinbarung abschließen und auf die 500 Euro verzichten!!!

Letzte Änderung: 11.07.2015


Adresse:

IG Metall Heidelberg | Friedrich-Ebert-Anlage 24 | D-69117 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 9824-0 | Telefax: +49 (6221) 9824-30 | | Web: www.heidelberg.igm.de

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