Ca. 60 Kolleginnen und Kollegen kamen zum Transfertreff. Im Mittelpunkt des Interesses standen die Regelungen zum RV-Leitstungsverbesserungsgesetz.
Viele Regelungen sind positiv: es gibt Verbesserungen bei der Mütterrente, für Kinder, die vor 1992 geboren sind, gibt es jeweils einen Rentenpunkt, auch bei der Erwerbsminderungsrente gibt es Verbesserungen.
Bei der abschlagsfreien Rente ab 63 mit 45 Beitragsjahren gibt es 2 Pferdefüße: Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Renteneintritt soll nicht in die Anrechnungszeit einfließen und ab dem Geburts-Jahrgang 1953
erhöht sich das Renteneintrittsalter in 2-Monats-Schritten, so dass der Jahrgang 1964 (wieder) erst mit 65 Jahren nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in die Rente gehen kann.
Da die Regelungen noch nicht abschließend sind (muss noch durch den Bundesrat), werden wir zum Thema "Was zählt zu den 45 Beitragsjahren" noch einmal eine Inforunde drehen, wenn wir das abschließend beurteilen können.
Kolleginnen und Kollegen des Jahrgangs 1951 oder früher sollten aber schon mal einen Termin mit dem Berater der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren, sofern sie mögliche Anwärter auf die (ungekürzte) Altersrente sind.
Im Anhang gibt es noch einige Infos und die Einschätzung durch die IG Metall.