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weitblick Heidelberg

Informationen für Kolleginnen und Kollegen in der Transfergesellschaft weitblick Heidelberg



Zumutbarkeitsgrenze und ALG 1

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04.04.2014 Die Zumutbarkeitsgrenze liegt in den ersten 3 Monaten des ALG1-Bezugs bei 80 % des Bemessungsentgelts. Das von der Arbeitsgentur gezahlte ALG 1 beträgt aber von Anfang an nur 60%/67%!

Offenbar gab es bei einigen ein Missverständnis, deshalb die Regelungen im Detail.

In der TG: Zumutbarkeitsgrenze ist das Bruttoentgelt beim letzten Arbeitgeber, also das Bemessungsentgelt in der TG. (lt. Auskunft der Leistungsabteilung vom 31.07.2015).

ALG 1 wird in Höhe von 60% bezahlt bzw. 67 % bei Kindern mit Kindergeldbezug. Das ändert sich während der Zeit des ALG 1-Bezugs nicht.

Die Gehalts-Zumutbarkeitsgrenze für die Aufnahme einer Arbeit beträgt:

  • in den ersten 3 Monaten der ALG-Zeit 80 % des Bemessungsentgelts brutto
  • in den Monaten 4 bis 6 der ALG-Zeit 70 % des Bemessungsentgelts brutto
  • ab dem 7. Monat der ALG-Zeit Höhe des Arbeitslosengelds netto + Fahrtkostenzuschlag.

Wichtiger Hinweis: Wer in den letzten 12 Monaten vor der Weitblick-Zeit im Monatsdurchschnitt um mehr als 20 % mehr verdient hat als das Bemessungsentgelt in der Weitblick-Zeit, kann bei der Arbeitsagentur beantragen, dass die Härtefallklausel des §150 SGB III angewandt wird. Dadurch wird der Bemessungsrahmen auf 24 Monate erweitert und das ALG kann höher ausfallen.

Letzte Änderung: 31.07.2015


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