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weitblick Heidelberg

Informationen für Kolleginnen und Kollegen in der Transfergesellschaft weitblick Heidelberg



Weitblick-Treff: Steuer und Abfindung

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27.02.2012 Leitthema beim letzten Weitblick-Treff war die Besteuerung der Abfindung. Bernd Knauber, Jurist bei der IGMetall Heidelberg, informierte über die Prinzipien der Besteuerung und die Fünftelregelung.

Diese Information ist für alle HDM-Kolleginnen und -Kollegen wichtig, die ihre Abfindungszahlungen in 2 verschiedenen Kalenderjahren erhalten haben (z. B. Tarifliche Pönalzahlung 13000/10800 Euro aus Zukunftssicherungs-TV II im Jahr 2010 und Sozialplanabfindung im Jahr 2011).

Steuerliche Regelungen bei Abfindungen

Prinzipiell werden Abfindungen genauso besteuert wie sonstiges Arbeitseinkünfte. Beiträge zur Sozialversicherung werden nicht abgezogen. Eine "Steuer-Erleichterung" gibt es aber, die Fünftelregelung.

Voraussetzung ist: die Abfindung gehört zu den "außerordentlichen Einkünften" gemäß Einkommensteuergesetz (EStG § 34). Als solche außerordentlichen Einkünfte gelten Entlassungsentschädigungen, also Entlassungsabfindungen gemäß Einkommensteuergesetz (EStG § 24 Nr. 1).

Bei der (Ein-)Fünftelregelung für Abfindungen wird so gerechnet, als würden Sie 5 Jahre lang 1/5 der Abfindung erhalten - Sie müssen die Steuern aber trotzdem mit einem Schlag zahlen. Der Steuervorteil ist der geringere Steuersatz, da die Steuerprogression von einem Fünftel der Abfindung abgeleitet wird.

Die Anwendung der Fünftelregelung ist kein Problem, wenn die Abfindung innerhalb eines Kalenderjahres bezahlt wird. HDM hat die Zahlungen aber gesplittet und häufig in zwei verschiedenen Kalenderjahren ausgezahlt.

HDM hat in der Regel die Pönalzahlung (Tarifliche Zahlung nach ZTV II) gemäß der Fünftelregelung (vor-)versteuert, die Abfindung nach Sozialplan nicht. Prinzipiell ist es aber gleichgültig, wie HDM (vor-)versteuert hat, das Finanzamt entscheidet individuell und erstattet mit dem Lohnsteuerausgleich zu viele bezahlte Steuern oder fordert zu wenig bezahlte Steuern nach.

  • Wenn die beiden Zahlungen im gleichen Kalenderjahr (2010) waren, kam das Finanzamt damit meistens klar (das lässt sich anhand des Steuerbescheides prüfen). Da sollte dann irgendwas zu "Fünftelregelung" stehen und die gesamte Abfindung danach besteuert sein.
  • Wenn die beiden Zahlungen in verschiedenen Kalenderjahren waren, hängt es vom Finanzamt ab:

Manche Finazämter haben die Fünftelregelung auf die Pönalzahlung 2010 verweigert (und damit "richtig" gehandelt). Diese Finanzämter sollten kein Problem damit haben, die Sozialplanabfindung 2011 nach der Fünftelregelung zu besteuern.

Manche Finanzämter haben die Anwendung der Fünftelregelung auf die Pönalzahlung 2010 zugelassen. Diese Finanzämter werden die Anwendung der Fünftelregelung bei der Sozialplanabfindung 2011 möglicherweise verweigern. Das dürfte für die meisten Kolleginnen und Kollegen nachteilig sein, da die Sozialplanabfindung i.d.R. wesentlich höher ist und das Einkommen in 2011 niedriger.

Was kann die Fünftelregelung bewirken?

Je nach steuerlicher Konstellation können einige Tausend Euro weniger oder mehr Steuern anfallen.

Was kann ich tun, wenn mein Finanzamt die Fünftelregelung für die Sozialplanabfindung verweigert?

Mit dem Steuerberater, dem Menschen beim Finanzamt oder der Lohnsteuerhilfe bei der IG Metall Rücksprache halten. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgrundlage der beiden Zahlungen (tarifliche Pönalzahlung aus dem ZTV II im Jahr 2010) und Sozialplanabfindung 2011 sollte es möglich sein, die steuerlich günstigere Regelung anzuwenden. Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich an Bernd Knauber (bernd.knauber@igmetall.de) oder Peter Oehmig (peter.oehmig@t-online.de) wenden.

Weitere Themen auf dem Weitblick-Treff

Neues Unterstützungsangebot der IG Metall in Zusammenarbeit mit MYPEGASUS.

Frieder Brender stellte kurz das Angebot für alle arbeitsuchenden Mitglieder vor. Im Aktivitätenzentrum in der Kurfürstenanlage 9, Heidelberg, unterstützt er bei Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Fragen zur Arbeitsagentur, Stellenrecherche, Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, Fördermittel für Qualifizierungsmaßnahmen und weiteren Fragen bei der Jobsuche.

Kontakt:

Aktivitätenzentrum Heidelberg
Dipl. Kfm. Frieder Brender
Kurfürstenanlage 9
69115 Heidelberg
Tel.: 06221-4332305, E-Mail: frieder.brender@mypegasus.de

Dieses Unterstützungsangebot steht allen IG Metall-Mitgliedern kostenlos zur Verfügung.

Auf zur Tarifrunde 2012!

Auch für Kolleginnen und Kollegen ohne Arbeitsplatz oder im Ruhestand sind Tariferhöhungen wichtig: Die Rentenerhöhungen werden von den Tarifabschlüssen beeinflusst und die Entgelthöhe bei der Aufnahme einer neuen Arbeit ebenfalls. Deshalb rief Bernhard Hoffmann zur Teilnahme an der Kundgebung am 22. März auf. Die IG Metall Heidelberg wird einen Bustransfer organisieren.

Wir bitten alle Kolleginnen und Kollegen, uns durch ihre Teilnahme zu unterstützen. Wer mitfahren möchte, meldet sich bitte bei Bernhard Hoffmann, Tel.: 06221-982417 oder per E-Mail an bernhard.hoffmann@igmetall.de

Frauentag am 08. März

Es gibt noch viel zu tun bis zur Gleichberechtigung, vor allem beim Entgelt und bei den Aufstiegschancen. Am 08. März sind (ganz besonders alle Kolleginnen) und Kollegen eingeladen, an der IGM-Veranstaltung teilzunehmen.

Zeit 08.03.2012 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Veranstaltungsort:
IG Metall Heidelberg
Friedrich-Ebert-Anlage 24
69117 Heidelberg

Ab 18.00Uhr bei der IG Metall Heidelberg, ein Gläschen Sekt und was zum Essen, gute Gespräche und dem Film "Brot und Rosen" (Neuverfilmung). Begrüßung durch Ulrike Noll GEW Vorsitzende, kurze Ansprache zur Bedeutung des Internationalen Frauentages durch Maren Diebel, DGB Regionssekretärin.

Weitersagen:

Der nächste Weitblick-Treff ist am 30. März. Es sind alle Kolleginnen und Kollegen willkommen, speziell die, die derzeit keinen Arbeitsplatz haben. Wer eine E-Mail sendet an peter.oehmig@t-online.de wird in jedem Fall aktiv informiert.

Letzte Änderung: 27.02.2012


Adresse:

IG Metall Heidelberg | Friedrich-Ebert-Anlage 24 | D-69117 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 9824-0 | Telefax: +49 (6221) 9824-30 | | Web: www.heidelberg.igm.de

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