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Anerkennungsgesetz verabschiedet

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15.12.2011 Wer im Ausland einen Beruf erlernt hat, soll es künftig erheblich leichter haben, in Deutschland eine dieser Qualifikation entsprechende Beschäftigung auszuüben

Bundestag und Bundesrat haben dem "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" zugestimmt. Ziel dieses Anerkennungsgesetzes ist es, allen Personen, die im Ausland berufliche Qualifikationen und/oder Abschlüsse erworben haben, einen leichteren Einstieg in den hiesigen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es tritt am 1. März 2012 in Kraft.

Die Neuregelung umfasst zum einen mit dem sogenannten Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ein neues Bundesgesetz sowie darüber hinaus Anpassungen in bereits bestehenden Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in rund 60 auf Bundesebene geregelten Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe - etwa für Handwerksmeister sowie für die akademischen und nichtakademischen Heilberufe. Die Länder haben angekündigt, die berufsrechtlichen Regelungen in ihrem Zuständigkeitsbereich (beispielsweise für Lehrer, Ingenieure, Erzieher) ebenfalls zu ändern, um auch für diese Berufe die Anerkennungsverfahren zu verbessern.

Individuelle Gleichwertigkeitsprüfung

Insbesondere mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz wird erstmals ein Rechtsanspruch auf ein Bewertungsverfahren für die rund 350 nicht reglementierten Berufe (Ausbildungsberufe im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz und im Handwerk) eingeführt. Sowohl für Angehörige von EU-Mitgliedsländern als auch von Drittstaaten wird künftig im Rahmen einer individuellen Gleichwertigkeitsprüfung nach einheitlichen Kriterien und in einem einheitlich geregelten Verfahren beurteilt, ob und inwieweit die im Ausland erworbenen Qualifikationen mit deutschen Berufsabschlüssen vergleichbar sind. Neu ist dabei auch, dass Berufserfahrung bei der Bewertung der Gleichwertigkeit stärkere Berücksichtigung findet. Wird bei der Bewertung keine Gleichwertigkeit festgestellt, werden die vorhandenen sowie die fehlenden Berufsqualifikationen im Verhältnis zur deutschen Referenzausbildung dokumentiert. Dies sind wichtige Informationen für potenzielle Arbeitgeber und sie eröffnen den Zuwanderern die Möglichkeit, sich entsprechend weiter zu qualifizieren.

Weitgehend abgeschafft wird zudem, dass in einer Reihe von Berufen in Deutschland die Berufsausübung wie auch der Zugang zu den entsprechenden Anerkennungsverfahren bisher die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates vorausgesetzt haben. Allein ausschlaggebend sind in den meisten Berufen künftig nur noch der Inhalt und die Qualität der Berufsqualifikationen, nicht aber die Staatsangehörigkeit oder Herkunft.

Letzte Änderung: 15.03.2013


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