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weitblick Heidelberg

Informationen für Kolleginnen und Kollegen in der Transfergesellschaft weitblick Heidelberg



Alte Lohnsteuerkarte bleibt gültig

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02.10.2010 85 Jahre nach ihrer Einführung hat die Lohnsteuerkarte auf Papier fast ausgedient.

Die Gemeinden verschicken dieses Jahr keine neuen Karten für 2011, wie das Bundesfinanzministerium am Freitag mitteilte. Stattdessen behält die Lohnsteuerkarte 2010 im kommenden Jahr ihre Gültigkeit. Ab 2012 dann werden die für die Berechnung der Lohnsteuer notwendigen Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt. Die Arbeitgeber können sie von dort abrufen. Ansprechpartner für Auskünfte zu den Daten ist schon ab 2011 das Finanzamt. Für die Meldedaten sind allerdings weiterhin die Gemeinden zuständig.

Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber somit keine neue Lohnsteuerkarte vorlegen. Dieser darf die alte Karte aber auch nicht vernichten. Bei einem Jobwechsel müssen Arbeitnehmer 2011 noch ihre alte Karte mitnehmen. Änderungen etwa der Steuerklasse oder der Zahl der Kinderfreibeträge müssen sie ebenfalls auf der alten Karte vom Finanzamt eintragen lassen.

Wer 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, muss zum Finanzamt. Dieses stellt dann für den Übergangszeitraum bis 2012 eine Ersatzbescheinigung aus. Das gleiche gilt für Arbeitnehmer, die 2011 eine zweite Lohnsteuerkarte benötigen. Für dieses Jahr stellen noch die Gemeinden Zweitkarten aus.

Wichtig für alle Kolleginnen und Kollegen bei Weitblick

  • Wer aus der Transfergesellschaft austritt, erhält den zweiten Teil der Abfindung am Ende des Folgemonats ausbezahlt. Die Lohnsteuerkarte sollte bis zum 14. des Auszahlungsmonats bei HDM im Original vorliegen, dann wird die Abfindung mit der "richtigen" Lohnsteuerklasse versteuert. Wer die Lohnsteuerkarte verspätet abgibt, erhält die dann überzahlten Steuern (ohne LSTK = Steuerklasse VI) mit dem nächsten Lohnsteuer-Jahresausgleich zurück.

Letzte Änderung: 02.10.2010


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