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weitblick Heidelberg

Informationen für Kolleginnen und Kollegen in der Transfergesellschaft weitblick Heidelberg



So kündigen Sie richtig bei WEITBLICK

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21.09.2015 Sie haben einen neuen Arbeitsplatz und wollen raus aus Weitblick? Nachfolgend die "Bedienungsanleitung" für den "richtigen Ausstieg", d.h. für die Kündigung bei Weitblick.

Zunächst mal herzlichen Glückwunsch zum neuen Arbeitsplatz!

Für die Kündigung gibt es Vordrucke im Weitblick-Büro oder bei Ihrem Berater. Es gibt zwei Arten von Kündigung, die jeweils minimal unterschiedliche Vorgehensweisen erfordern.

  • Kündigung der Ruhensvereinbarung bei Weitblick
  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Weitblick (wenn Sie direkt ohne Ruhensvereinbarung bei Weitblick kündigen)

Kündigung der Ruhensvereinbarung bei Weitblick

  1. Holen Sie sich das Formular für die Kündigung der Ruhensvereinbarung bei Ihrem Berater oder im Weitblick-Büro.
  2. Füllen Sie das Formular aus.
  3. Korrektes "zum - Datum" ist der letzte Tag, den Sie bei Weitblick sind. Wenn Ihr neues Arbeitsverhältnis z. B. am 01. Oktober 2010 beginnt, kündigen Sie zum 30.09.2010
  4. Nicht vergessen: Sie müssen die Kündigung eigenhändig unterschreiben und in Papierform per Brief an Weitblick senden oder im Weitblick-Büro abgeben (Kündigungen gehen nur schriftlich).

Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Weitblick (wenn Sie direkt ohne Ruhensvereinbarung bei Weitblick kündigen)

  1. Holen Sie sich das Formular für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Ihrem Berater oder im Weitblick-Büro.
  2. Füllen Sie das Formular aus.
  3. Korrektes "zum - Datum" ist der letzte Tag, den Sie bei Weitblick sind. Wenn Ihr neues Arbeitsverhältnis z. B. am 01. Oktober 2010 beginnt, kündigen Sie zum 30.09.2010
  4. Weitblick benötigt eine Kopie des neuen Arbeitsvertrags (das verlangt die Arbeitsagentur)
  5. Nicht vergessen: Sie müssen die Kündigung eigenhändig unterschreiben und in Papierform per Brief an Weitblick senden oder im Weitblick-Büro abgeben (Kündigungen gehen nur schriftlich).

Wichtig für ehemalige Heideldruck-Beschäftigte: Erst mit Ihrer korrekten Kündigung kann die Sprinterprämie berechnet und die Abfindung an Sie ausgezahlt werden. Weitblick meldet Ihre Kündigung an Heidelberg, am Ende des Folgemonats kommt die Abfindung auf Ihr Bankkonto (wer zwischenzeitlich die Bankverbindung geändert hat, ruft bitte bei der Personalabteilung in Wiesloch an 06222-82-0 und durchstellen lassen) und teilt die aktuelle Bankverbindung mit.

Versteuerung der Abfindung:

  • Neuer Arbeitgeber direkt nach TG: Die Abfindung wird zunächst mit StKl 6 versteuert. ELSTAM lässt nix anderes zu. Ist aber kein Problem, die überzahlte Steuer kommt beim nächsten LST-Ausgleich wieder.
  • Selbstständig oder Arbeitslos nach TG: Die Personalabteilung anrufen und eine Eigenerklärung abgeben, dann kann die Abfindung mit der richtigen Lohnsteuerklasse versteuert werden.

Bei Fragen helfen Ihre Weitblick-Berater oder die Betriebsräte!

Bitte der IG-Metall-Verwaltungsstelle den neuen Verdienst mitteilen, damit der Beitrag entsprechend angepasst wird. So vermeiden Sie eventuelle zu hohe Abbuchungen.

  • Wenn Sie auf eine Schule/Universität gehen: Für 2,05 Euro im Monat können Sie weiter Mitglied in der IG Metall bleiben und haben volle Leistungen, z. B. Rechtsschutz und Rechtsberatung und Freizeit-Unfallversicherung.
  • Wenn Sie in eine andere Branche wechseln: Sie können Ihre IGM-Mitgliedschaft auf die zuständige DGB-Gewerkschaft für diese Branche umschreiben lassen. Dann behalten Sie Ihre Beitragsjahre.
  • Bei Fragen zur IGM berät Thomas Wenzel oder die Verwaltungsstelle Heidelberg 06221-9824-0

Letzte Änderung: 05.02.2016


Adresse:

IG Metall Heidelberg | Friedrich-Ebert-Anlage 24 | D-69117 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 9824-0 | Telefax: +49 (6221) 9824-30 | | Web: www.heidelberg.igm.de

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