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Corona - Arbeitsplatz in Gefahr?

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07.04.2020 Was gilt bei Kündigung, Arbeitslosigkeit, Jobcenter und Arbeitsagentur? Hier und im Infolink gibt der DGB Hinweise dazu.

Leider wird es in der Corona-Krise mit Sicherheit auch zu Kündigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kommen. Wir zeigen, was sie in dieser Situation wissen müssen.

Mein Arbeitgeber hat mir "wegen Corona" gekündigt - was muss ich beachten?

Eine Kündigung muss, damit sie rechtmäßig ist, sozial gerechtfertigt sein. Das bedeutet - es braucht dafür sachliche Gründe. Die aktuelle Krise ist nicht automatisch ein solcher Grund. Daher sollten Sie nicht einfach so die Kündigung hinnehmen, sondern sie in jedem Fall rechtlich überprüfen lassen. Wichtig zu wissen: Eine Klage gegen die Kündigung muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen - das gilt auch in Zeiten von Corona. Ausnahmsweise ist die nachträgliche Zulassung verspäteter Klagen möglich, wenn der Arbeitnehmer trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt daran gehindert ist, die Klage innerhalb von 3 Wochen einzureichen. Dieser Antrag ist nur innerhalb von 2 Wochen nach Behebung des Hindernisses zulässig und kann nach 6 Monaten ab Ende der Frist gar nicht mehr gestellt werden (§ 5 Abs. 3 KSchG).

Muss ich trotz Corona-Pandemie Termine beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur wahrnehmen?

Die Bundesagentur für Arbeit hat am 16. März 2020 Folgendes auf ihrer Webseite veröffentlicht:
"Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden
Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen diese Termine *nicht* absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen.
Sie können Anträge formlos per Mail oder über unsere eServices stellen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen."

Was ist, wenn mein Arbeitgeber keine Kurzarbeit anzeigt und ich entlassen werde?

Eine Sache vorweg: eine Kündigung, damit sie rechtmäßig ist, muss sozial gerechtfertigt sein. Das bedeutet - es braucht dafür Gründe. Die aktuelle Krise ist nicht automatisch ein solcher Grund. Daher sollten Sie nicht einfach so die Kündigung hinnehmen, sondern sie in jedem Fall rechtlich überprüfen lassen. Wichtig zu wissen: eine Klage gegen die Kündigung muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen - das gilt auch in Zeiten von Corona.

Neben der rechtlichen Klärung, ob und unter welchen Bedingungen die Kündigung überhaupt möglich ist, ist es notwendig, sich sofort, spätestens innerhalb von 3 Tagen bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend bzw. arbeitslos zu melden.

Eine persönliche Arbeitslosmeldung ist derzeit nicht erforderlich. Die notwendigen Anträge und Erklärungen stehen online zur Verfügung und können auch online eingereicht werden.

Letzte Änderung: 07.04.2020


Adresse:

IG Metall Heidelberg | Friedrich-Ebert-Anlage 24 | D-69117 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 9824-0 | Telefax: +49 (6221) 9824-30 | | Web: www.heidelberg.igm.de

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