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Informationen für Kolleginnen und Kollegen in der Transfergesellschaft weitblick Heidelberg



Tipps zur Transfergesellschaft

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08.11.2021 Für alle, die 2021/2022 in eine Transfergesellschaft (TG) gehen, ein paar Tipps für die Transferzeit.

Neu in einer Transfergesellschaft?

Auf den letzten Transfertreffs haben wir ein paar Tipps eingesammelt.
Hinweis: TG steht für Transfergesellschaft

Vorher klären

  • Wer die Steuerklasse wählen kann: Bitte mit einem steuerkundigen Menschen Rücksprache halten. Die höchsten Leistungen gibt es in den meisten Fällen mit der Stkl. 3. Muss man aber rechtzeitig vorher beantragen.
  • Kinder auf die Steuerkarte: Wer kindergeldberechtigte Kinder hat, nimmt sie auf seinen Elstam-Eintrag. Gibt 67% anstelle 60% Transferleistung.
  • Kind 17 Jahre alt?: Bitte darauf achten, dass das Kind automatisch vom "Elstam" verschwindet, wenn es 18 Jahre wird. Falls erforderlich, mithilfe des Kindergeldnachweises das Kind beim Finanzamt wieder auf den Elstam setzen lassen.
  • Nebenjob: Wer eine Nebentätigkeit aufnehmen möchte, muss diese schon vor Eintritt in die TG aufgenommen haben. Wenn die Nebentätigkeit erst in der TG anfängt, wird das Nebeneinkommen voll angerechnet.
  • Abfindungszahlungen mit wählbarem Auszahlungszeitpunkt: Es lohnt sich bei höheren Abfindungen, einen steuerkundigen Menschen zu Rate zu ziehen. Wer nach der TG eine "Privatierzeit" plant, beachtet für die Krankenversicherung bitte das TSVG und hält Rücksprache mit seiner Krankenkasse.

In der TG

  1. Kalender: Trage alle Termine von TG, Arbeitsagentur, Bewerbungen etc. in einen Kalender ein, den du an deinem Frühstückstisch platzierst. So versäumst du keinen Termin. Wer zu einem Termin nicht kommen kann, ruft vorher an und bittet um Terminverschiebung. Das geht meistens.
  2. Notitzblock und Stift ans Telefon: Bewerbungen laufen oft telefonisch, manche Gespräche mit der Arbeitsagentur auch. Mache dir Notizen. Schreibe Datum und Uhrzeit des Gesprächs, Name des Gesprächspartners und kurz den Inhalt des Gesprächs auf. So hast du die Übersicht z. B. über Initiativbewerbungen.
  3. Setze dir Ziele: Wohin möchtest du dich beruflich verändern? Du kannst dich beruflich neu orientieren. Du kannst Dinge lernen, die dich in deinem jetzigen Beruf weiter bringen. Wer weiß, was er möchte, kann von TG und Arbeitsagentur besser unterstützt werden.
  4. Sei flexibel: Eine neue Beschäftigung heißt meistens, mit weniger Lohn einsteigen. Heißt auch oft, einen weiteren Weg zur Arbeit in Kauf nehmen. In der TG kannst du risikolos ausprobieren und einen neuen Arbeitsplatz testen. Wenn du merkst, dass dir der neue Schuh nicht passt, kannst du wieder in die TG zurück, sofern du eine Ruhensvereinbarung unterschrieben hast. Wer tüchtig testet, hat in der TG-Zeit was getan, das macht sich in jedem Fall besser als wenig aktiv zu sein.
  5. Gehe unter Menschen: Wenn keine Schulungsmaßnahmen oder TG-Veranstaltungen laufen, verbringst Du viel Zeit zuhause. Regelmäßiger Besuch von Veranstaltungen, Fachmessen, Transfertreffs, Vereinsveranstaltungen, Gesprächskreisen ehemaliger Kolleginnen und Kollegen etc. schützen vor Vereinsamung. Gilt besonders für alleinstehende Kolleginnen und Kollegen.
  6. Nicht hadern oder schmollen: Egal, wie die Trennung vom alten Arbeitgeber gelaufen ist, gerecht oder weniger gerecht, der bisherige Arbeitgeber ist Geschichte. Eine Transfergesellschaft wird nur eingerichtet, wenn es keine bessere Lösung gibt und meistens nach den Kriterien einer Sozialauswahl. Wer "schmollt" oder hadert wegen der vermeintlich oder tatsächlich erlittenen Ungerechtigkeit, blockiert sich für das Neue, was jetzt kommt und wird in einem Vorstellungsgespräch eher wenig überzeugen.
  7. Nutze deine Netze: Jede/r kennt im Durchschnitt etwa 200 Menschen. Deshalb im Bekanntenkreis offen kommunizieren, dass man einen neuen Arbeitgeber sucht und um Mithilfe bitten. Wer sich am Computer auskennt, kann auch mit Xing und Linked in auf die Suche gehen, das sind Netzwerke, die sich mit beruflichen Inhalten befassen.
  8. Keine Panik, wenn es nicht sofort mit einer neuen Arbeit klappt: 70 bis 100 Bewerbungen sind der Normalfall, um wieder einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen. Du hast in der TG ein Jahr Zeit. Auch danach geht die Welt nicht unter.
  9. Nicht raten, sondern fragen: Wenn du irgendetwas nicht verstehst oder nicht weißt, was Du tun sollst, frage nach. Dein Betriebsrat, Berater in der TG oder bei der Arbeitsagentur und der Rechtsdienst deiner Gewerkschaft helfen dir weiter. Du musst auch nicht alleine zur Arbeitsagentur oder anderswo hin. Du darfst auch einen anderen Menschen mitnehmen, z. B. bei Verständnisproblemen.
  10. Ordne deinen Tag: Wer nicht zur Arbeit gehen muss, verliert an Tagesstruktur. Das ist - zumindest am Anfang - vollkommen normal. Wer beizeiten aufsteht, einen festen Tagesplan hat und feste Zeiten für Jobsuche, Hausarbeit, Weiterbildung und Sport einhält, nutzt den Tag besser und erhält seine Beschäftigungsfähigkeit.
  11. Wer rastet, der rostet, besonders wer unterwegs ist in den Ruhestand. Irgendwann ist das Haus renoviert und der Garten bestellt. Wer aktiv bleibt, sich im Ehrenamt betätigt, neue Hobbies probiert oder was neues lernt, vermeidet Langeweile und blebt geistig und körperlich fit.
  12. Steuerberatung: Beim Lohnsteuerausgleich sind Abfindung und Transferleistungen steuertechnisch harte Nüsse. Ein steuerkundiger Mensch oder die Lohnsteuerberatung deiner Gewerkschaft lohnen sich.
  13. Stehe zu deiner Entscheidung: Wer in die Transfergesellschaft geht, hat sich dafür entschieden und einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Lass dich nicht von deiner Umgebung kirre machen oder vom Internet, da steht auch viel Unsinn drin. Du hast die beste Entscheidung für dich getroffen, was immer jemand anders auch sagen mag.

Vorsicht Sprinterprämie:

Wer vorzeitig aus der TG aussteigt, erhält oft eine Sprinterprämie. Das ist nett, sollte aber nicht zu leichtfertigem Handeln verleiten.
Bitte nur aus der TG gehen, wenn du sicher bist, dass der neue Arbeitsplatz passt! Bitte nicht aus der TG gehen, wenn du noch keinen neuen Arbeitsplatz hast. Wer vorzeitig aus der TG geht und eine Abfindung erhalten hat, muss eine eventuelle Anrechnung der Abfindung für Krankenkassenbeitrag und ein Ruhen des Arbeitslosengeld-Anspruchs berücksichtigen.

Letzte Änderung: 09.11.2021


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