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weitblick Heidelberg

Informationen für Kolleginnen und Kollegen in der Transfergesellschaft weitblick Heidelberg



Stimmt das Arbeitslosengeld

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13.04.2014 Alle, die im April in die ALG1-Phase gegangen sind: Bitte mal einen Blick auf den ALG1-Bescheid werfen! Im Fehlerfall bitte die Widerspruchsfrist von 4 Wochen beachten!

Besonders aufpassen sollten die "Kinderbesitzer"

Wer ein Kind über 18 Jahre hat, für das er noch Kindergeld bezieht, hat Anspruch auf 67 % ALG1. Beim Elstam-Verfahren sind die Kinder aber regelmäßig nicht betrachtet worden. Deshalb prüfen und ggf. reklamieren.

  • Im Falle eines Widerspruchs hilft etwa folgende Formulierung:

Hiermit widerspreche ich dem Bescheid, weil mein Kind nicht berücksichtigt wurde. Ich bitte um Neuberechnung des ALG 1 unter Berücksichtigung meines Kindes.
Nachweis ist ein Kindergeldbescheid.

Besonders aufpassen sollten auch die Nebenverdiener

Es wurde öfters ein pauschaler Nebenverdienst von 450 Euro angerechnet, auch wenn nur unschädlicher Nebenverdienst erreicht wurde. Siehe Meldung "Hinzuverdienst in der Arbeitslosigkeit".
http://www.weitblick-heidelberg.igm.de/faq/eintrag.html?id=64783

Auch wer in der HDM-Zeit mehr verdient hat als in der Weitblick-Zeit, sollte gründlich nachschauen. Es häufen sich die Meldungen, dass die Bitte um Neuberechnung mit dem auf 24 Monate erweiterten Bemessungsrahmen nach §150, Abs. 3 SGB III zu einem höheren ALG1 geführt hat.

Das könnt Ihr einfach und ohne Risiko prüfen lassen von der Leistungsabteilung der Arbeitsagentur. Nicht locker lassen, wenn euch euer Berater abwimmeln will.

  • Widerspruchstext in etwa: "Hiermit widerspreche ich dem Bescheid über mein ALG 1. Ich bitte um Neuberechnung unter Berücksichtigung des erweiterten Bemessungsrahmens nach § 150 Abs. 3 Satz 3 des SGB III.

Dazu gibt es die Meldung "Wer schafft die 120 % Hürde"
http://www.weitblick-heidelberg.igm.de/faq/eintrag.html?id=64572

Letzte Änderung: 24.04.2014


Adresse:

IG Metall Heidelberg | Friedrich-Ebert-Anlage 24 | D-69117 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 9824-0 | Telefax: +49 (6221) 9824-30 | | Web: www.heidelberg.igm.de

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