update 31.08.2025
Wichtig für alle Kolleginnen und Kollegen, vor allem für die "Neuen". Aber jeder, der noch nie die Richtigkeit seiner Abrechnung geprüft hat, sollte mal schauen, bevor die Weitblick-Zeit zu Ende ist.
Die gute Nachricht: Fehler sind recht selten und können innerhalb der Weitblick-Zeit problemlos auch rückwirkend korrigiert werden.
Die häufigsten Fehler entstehen durch "verschwundene Kinder" (wenn die Kinder 18 Jahre werden) und durch nicht richtig erfasste Gewerkschaftszugehörigkeit.
Andere Fehler sind selten.
Folgende Punkte könnt Ihr selbst prüfen
- Sollentgelt (Lohnart 5100), erste Zeile muss mindestens das Monatsgrundentgelt im Aufhebungsvertrag sein. Wenn nicht, bitte beim Weitblick-Büro melden.
- Richtige Steuerklasse/Kinderfreibeträge (im Block "Persönliche Daten): Prüft die Steuerklasse und die Kinder (vor allem, wenn diese über 17 Jahre sind), da das Finanzamt seit der Umstellung auf ELSTAM die "großen" Kinder per Voreinstellung automatisch löscht. In diesem Fall den Kindergeldbescheid beim Finanzamt vorbeibringen, dann werden die Kinder wieder eingetragen.
- Aufzahlungsbetrag 11%/14% - dieser %-Satz steht auf der Abrechnung (Lohnart 9058 Prozentsatz KUG-Zuschuss), Gewerkschaftsmitglieder sollten hier 14 % stehen haben. Wenn dem nicht so ist, bitte beim Weitblick-Berater/Büro melden, das wird dann korrigiert.
- PV-Prozentsatz (das letzte Feld rechts unten im Block "Persönliche Daten"): Wer Kinder hat oder hatte, sollte hier 1,8 % oder weniger stehen haben. Wer kinderlos ist, sollte hier 2,4 % stehen haben. Korrektur ist kein Problem, einfach eine Geburtsurkunde zu Weitblick.
- Vermögenswirksame Leistungen: Im Feld "Zahlungen" sind diese ausgewiesen. Bitte prüfen, dass der Betrag und eure Bausparnummer/VWL-Nummer stimmen.
Wenn diese Punkte stimmen, müsste eure Abrechnung in Ordnung sein.
Wenn es noch Korrekturbedarf gibt, bitte bei eurem Berater melden. Korrekturen sind kein Problem und Nachzahlungen werden auch rückwirkend korrigiert.
Allerdings sind Korrekturen nur innerhalb der Weitblick-Zeit ohne Kopfstände möglich. Deshalb bitte einmal kontrollieren.
Vortragsfolien als "Bedienungsanleitung" hier zum Download.
Spezialfälle
- Urlaub/Feiertag
Bei Urlaub oder Feiertag erhaltet Ihr vom Ex-Arbeitgeber für den jeweiligen Tag 100 % des Bemessungsentgelts. Deshalb kriegt Ihr in den entsprechenden Monaten etwas mehr Geld raus. Faustregel: pro Tag etwa 1 % des monatlichen Bemessungsentgelts (Sollentgelts).
- Krankheit
Bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung durch TG wie durch einen regulären Arbeitgeber, da merkt Ihr keinen Unterschied. Wer länger als 6 Wochen krank ist, erhält ab der 7. Woche Krankengeld. Das führt dann zu einem
geringeren Nettoentgelt. (Macht nach den Erfahrungsberichten von Betroffenen ca. 10 % aus.)
Wenn Ihr wieder gesund seid, bitte sofort in die TG melden, damit euch kein Geld entgeht!
- Kur
Ab dem ersten Kurtag gibt es vom Träger der Kur Übergangsgeld bzw. Lohnersatzleistung. Bitte mit dem Träger klären, wie das zu handhaben ist.
Sobald die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist, bitte sofort in die TG melden, damit euch kein Geld entgeht!
- Nebenverdienst
Wenn der Nebenverdienst vor der TG-Zeit schon bestanden hat, ist er meistens anrechnungsfrei. Wenn der Nebenverdienst erst in der TG-Zeit angenommen wird oder Ihr innerhalb dieser Zeit den Arbeitgeber wechselt, wird der Nebenverdienst
angerechnet. Anrechnen heißt, das Sollentgelt wird um die Höhe des Nebenverdienstes reduziert, es bleibt euch je nach steuerlicher Konstellation etwa 1/4 bis 2/3 des Nebenverdienstes).