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weitblick Heidelberg

Informationen für Kolleginnen und Kollegen in der Transfergesellschaft weitblick Heidelberg



Arbeitsagentur und Hinzuverdienst - TG

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10.08.2012 In der TG ist der Hinzuverdienst etwas anders geregelt als beim Arbeitslosengeld-Bezug. Folgendes gibt die entsprechende Geschäftsanweisung der Arbeitsagentur vor (die muss man erst mal finden).

Die Regelungen finden Sie in der Geschäftsanweisung auf Seite 189/190.

(10) Regelt die Einkommenserhöhung durch Einkommen aus Nebentätigkeit während KUG

  • Es ist unerheblich ob die Beschäftigung geringfügig im Sinne § 8 SGB IV ist oder nicht.

Nebentätigkeit beim gleichen Arbeitgeber => sozialversicherungspflichtiges einheitliches Beschäftigungsverhältnis.
Unter einer während des Bezug von KUG begonnenen Nebenbeschäftigung ist die bei einem "anderen Arbeitgeber" zu verstehen => Einkommen wird dem IST-Entgelt hinzugerechnet.

*(11) Regelt die Einkommenserhöhung durch Einkommen aus Nebentätigkeit wenn diese schon vor der Kurzarbeit begonnen hat und fortgesetzt wird.

  • Wird das Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung die schon vor Beginn der Kurzarbeit aufgenommen wurde gezahlt => keine Berücksichtigung im Rahmen § 106 Abs. 3 SGBIII.
  • Erhöht sich das Einkommen aus der schon vor Beginn der Kurzarbeit begonnenen Beschäftigung während der Kurzarbeit => keine Berücksichtigung im Rahmen § 106Abs. 3 SGBIII

Zur Beurteilung der Fortführung der Nebentätigkeit ist eine Mindestbeschäftigungszeit vor Beginn der Kurzarbeit nicht erforderlich.

Eine Regelung, dass z.B. eine Nebentätigkeit schon 3 Monate vor Beginn der Kurzarbeit begonnen haben muss, entspricht also nicht der aktuellen Weisungslage.

Letzte Änderung: 11.08.2012


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